Ratgeber
Was kostet KI-Compliance? Preise, Faktoren und Fördermöglichkeiten
Beim Thema Datenschutz und KI-Compliance liegen die Preisspannen weit auseinander — und das hat Gründe. Was den Preis tatsächlich treibt, welcher Rahmen realistisch ist und welche Förderungen in Österreich in Frage kommen.
01 — Preisrahmen
Was es kostet
- Richtwert ab
- 1.600 €
- Typische Laufzeit
- 3 bis 5 Wochen
Für Bestandsaufnahme, Einordnung und Richtlinie. Alle Angaben sind Richtwerte für die Einordnung — das verbindliche Angebot entsteht nach dem Erstgespräch und nennt Umfang, Fixpreis und Termine.
02 — Faktoren
Was den Preis treibt
- Umfang und Zahl der Anbindungen. Jedes zusätzliche System, das mitspielen muss, kostet Aufwand — unabhängig davon, wie einfach der Kern ist.
- Zustand eurer Ausgangslage. Saubere Daten, vorhandene Inhalte und dokumentierte Abläufe senken den Aufwand erheblich. Chaos ist der teuerste Kostenfaktor.
- Wie viel Neues entstehen muss. Was ihr beisteuern könnt, muss niemand erfinden. Das ist der größte Hebel, den ihr selbst in der Hand habt.
- Anspruch an Gestaltung und Individualität. Ein solides Standardsystem kostet einen Bruchteil einer maßgeschneiderten Lösung — und reicht häufiger, als Anbieter zugeben.
- Betriebsmodell. Einmalige Projektkosten oder laufende Betreuung: Über drei Jahre gerechnet ergibt das oft ein anderes Bild als der Angebotsvergleich.
03 — Förderung
Förderungen in Österreich
Für österreichische KMU kommt KMU.DIGITAL in Frage, für größere Vorhaben die aws-Digitalisierungsförderung. Entscheidend: Der Antrag muss bewilligt sein, bevor der Auftrag vergeben wird.
KMU.DIGITAL fördert Beratung und Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen anteilig, mit gedeckelter Fördersumme. Die aws-Digitalisierungsförderung greift bei größeren Projektvolumina mit niedrigerem Zuschussanteil, aber höherer absoluter Summe. Dazu kommen Landesförderungen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind.
Der häufigste Fehler ist immer derselbe: zuerst beauftragen, dann fördern wollen. Das funktioniert nicht. Planen Sie mehrere Wochen Vorlaufzeit für Antrag und Bewilligung ein.
04 — Umfang
Was dazugehört
- Bestandsaufnahme: welche KI-Werkzeuge werden im Betrieb tatsächlich genutzt
- Einordnung nach EU AI Act — Risikoklasse und daraus folgende Pflichten
- Prüfung der Datenschutzlage je Werkzeug, inklusive Auftragsverarbeitung
- Nutzungsrichtlinie, die im Alltag anwendbar ist statt nur formal korrekt
- Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte umsetzen
- Nachweis der KI-Kompetenz durch dokumentierte Schulung
05 — Fragen
Häufige Fragen
Gilt das auch für Einzelunternehmen?
Ja. Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Einsatzzweck und Risiko. Wer einen Chatbot auf der Website hat, ist betroffen — unabhängig davon, ob eine oder hundert Personen im Betrieb arbeiten.
Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Bei Inhalten, die veröffentlicht werden und synthetisch erzeugt oder wesentlich verändert wurden, ja. Rein interne Nutzung — Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen — löst diese Pflicht in der Regel nicht aus.
Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Nicht generell. Sie wird nötig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bedeutet — etwa bei umfangreicher Profilbildung. Für einen FAQ-Chatbot auf der Website ist sie üblicherweise nicht erforderlich. Wir prüfen das im Einzelfall und halten das Ergebnis schriftlich fest.
Was verlangt der EU AI Act konkret von uns?
Für die meisten Betriebe geht es um zwei Dinge: Transparenz und Kompetenz. Transparenz heißt, dass Menschen erkennen müssen, wenn sie mit einem KI-System sprechen oder KI-generierte Inhalte sehen — das gilt seit August 2026. Kompetenz heißt, dass die Personen, die solche Systeme einsetzen, dafür ausreichend geschult sind. Beides ist dokumentierbar und mit überschaubarem Aufwand erfüllbar.
Dürfen wir Kundendaten in ChatGPT eingeben?
In der kostenlosen Variante ohne vertragliche Absicherung: nein. Mit einem Geschäftszugang, Auftragsverarbeitungsvertrag und ausgeschlossenem Training kann es zulässig sein — abhängig davon, um welche Daten es geht. Genau diese Unterscheidung gehört in die Nutzungsrichtlinie, weil sie im Alltag ständig relevant wird.
06 — Fehler
Die häufigsten Fehler
- Zu groß anfangen. Projekte, bei denen monatelang niemand etwas benutzen kann, scheitern überdurchschnittlich oft. Ein kleiner, nutzbarer erster Schritt ist fast immer der bessere Weg.
- Die Leute nicht einbeziehen, die damit arbeiten. Anforderungen, die nur aus der Geschäftsführung kommen, treffen die tatsächliche Arbeit selten.
- Kein Erfolgsmaß definieren. Ohne vorher festgelegte Kennzahl lässt sich hinterher nicht sagen, ob es etwas gebracht hat — und die nächste Entscheidung wird wieder aus dem Bauch getroffen.
- Betriebskosten übersehen. Der Projektpreis ist nur ein Teil. Was der Betrieb über drei Jahre kostet, gehört in dieselbe Rechnung.
- Abhängigkeit aufbauen. Wer Zugänge, Dokumentation und Quellcode nicht bekommt, ist gebunden. Das gehört vor der Beauftragung geklärt, nicht danach.
99 — Weiter
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Nächster Schritt
Wir schauen uns eure Ausgangslage an.
Erzählt uns, was heute Zeit frisst. Daraus entsteht eine Einschätzung mit Aufwand und Nutzen — und erst danach ein Angebot.