Ratgeber
Checkliste: Datenschutz und KI-Compliance vorbereiten
Was ihr klären solltet, bevor ihr Angebote zum Thema Datenschutz und KI-Compliance einholt. Je mehr davon vorher steht, desto belastbarer werden die Angebote.
01 — Checkliste
Vor dem ersten Angebot klären
- Was soll besser werden? In einem Satz, ohne Fachbegriffe.
- Woran merkt ihr es? Eine Zahl, die sich ändern soll.
- Wer entscheidet? Eine Person, nicht ein Gremium.
- Welches Budget steht zur Verfügung? Ein Rahmen genügt — er macht Angebote vergleichbar statt beliebig.
- Bis wann? Und woran hängt der Termin.
- Welche Systeme sind betroffen? Und wer hat dort Zugang.
- Was habt ihr schon? Inhalte, Daten, Vorarbeiten — das senkt den Preis.
02 — Mitwirkung
Was wir von euch brauchen
- Eine Ansprechperson, die entscheiden darf — nicht nur weiterleiten.
- Zugang zu den betroffenen Systemen, rechtzeitig und nicht am Tag des Livegangs.
- Echte Beispiele aus dem Alltag — je unsauberer, desto nützlicher für den Test.
- Zwei bis vier Stunden für Abstimmung, verteilt über die Projektlaufzeit.
- Eine Antwort auf die Frage, was Erfolg bedeutet. Ohne die lässt sich hinterher nichts beurteilen.
03 — Fragen
Fragen, die ihr stellen solltet
- Was passiert, wenn das Projekt teurer wird als geschätzt — wer trägt das?
- Wem gehören Daten, Zugänge und, falls entwickelt wird, der Quellcode?
- Was kostet der Betrieb im zweiten und dritten Jahr?
- Wie sieht die Dokumentation aus, die wir am Ende bekommen?
- Woran würden Sie messen, ob das Projekt erfolgreich war?
- Gibt es einen Fall, in dem Sie uns davon abraten würden?
04 — Fragen
Häufige Fragen
Dürfen wir Kundendaten in ChatGPT eingeben?
In der kostenlosen Variante ohne vertragliche Absicherung: nein. Mit einem Geschäftszugang, Auftragsverarbeitungsvertrag und ausgeschlossenem Training kann es zulässig sein — abhängig davon, um welche Daten es geht. Genau diese Unterscheidung gehört in die Nutzungsrichtlinie, weil sie im Alltag ständig relevant wird.
Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Nicht generell. Sie wird nötig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bedeutet — etwa bei umfangreicher Profilbildung. Für einen FAQ-Chatbot auf der Website ist sie üblicherweise nicht erforderlich. Wir prüfen das im Einzelfall und halten das Ergebnis schriftlich fest.
Was verlangt der EU AI Act konkret von uns?
Für die meisten Betriebe geht es um zwei Dinge: Transparenz und Kompetenz. Transparenz heißt, dass Menschen erkennen müssen, wenn sie mit einem KI-System sprechen oder KI-generierte Inhalte sehen — das gilt seit August 2026. Kompetenz heißt, dass die Personen, die solche Systeme einsetzen, dafür ausreichend geschult sind. Beides ist dokumentierbar und mit überschaubarem Aufwand erfüllbar.
Gilt das auch für Einzelunternehmen?
Ja. Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Einsatzzweck und Risiko. Wer einen Chatbot auf der Website hat, ist betroffen — unabhängig davon, ob eine oder hundert Personen im Betrieb arbeiten.
Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Bei Inhalten, die veröffentlicht werden und synthetisch erzeugt oder wesentlich verändert wurden, ja. Rein interne Nutzung — Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen — löst diese Pflicht in der Regel nicht aus.
99 — Weiter
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