Ratgeber

Datenschutz und KI-Compliance: Förderungen in Österreich nutzen

Für Digitalisierungsvorhaben wie Datenschutz und KI-Compliance gibt es in Österreich mehrere Förderschienen. Welche in Frage kommen, welche Fristen zu beachten sind und wo der häufigste Fehler liegt.

Ab 1.600 €3 bis 5 WochenStand 2026

01 — Förderung

Förderungen in Österreich

Für österreichische KMU kommt KMU.DIGITAL in Frage, für größere Vorhaben die aws-Digitalisierungsförderung. Entscheidend: Der Antrag muss bewilligt sein, bevor der Auftrag vergeben wird.

KMU.DIGITAL fördert Beratung und Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen anteilig, mit gedeckelter Fördersumme. Die aws-Digitalisierungsförderung greift bei größeren Projektvolumina mit niedrigerem Zuschussanteil, aber höherer absoluter Summe. Dazu kommen Landesförderungen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind.

Der häufigste Fehler ist immer derselbe: zuerst beauftragen, dann fördern wollen. Das funktioniert nicht. Planen Sie mehrere Wochen Vorlaufzeit für Antrag und Bewilligung ein.

02 — Preisrahmen

Was es kostet

Richtwert ab
1.600 €
Typische Laufzeit
3 bis 5 Wochen

Für Bestandsaufnahme, Einordnung und Richtlinie. Alle Angaben sind Richtwerte für die Einordnung — das verbindliche Angebot entsteht nach dem Erstgespräch und nennt Umfang, Fixpreis und Termine.

03 — Ablauf

So läuft ein Förderantrag

  1. Förderschiene prüfen

    Welche Schiene passt zum Vorhaben und zur Unternehmensgröße. Das entscheidet über Zuschusshöhe und Aufwand.

  2. Angebot einholen

    Für den Antrag wird üblicherweise ein Angebot benötigt — beauftragt wird noch nicht.

  3. Antrag stellen

    Einreichung mit Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Zeitplan.

  4. Bewilligung abwarten

    Erst nach der Zusage wird der Auftrag vergeben. Wer früher beauftragt, verliert die Förderung.

  5. Umsetzen und abrechnen

    Nach Abschluss folgt die Endabrechnung mit Nachweisen.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Was verlangt der EU AI Act konkret von uns?

Für die meisten Betriebe geht es um zwei Dinge: Transparenz und Kompetenz. Transparenz heißt, dass Menschen erkennen müssen, wenn sie mit einem KI-System sprechen oder KI-generierte Inhalte sehen — das gilt seit August 2026. Kompetenz heißt, dass die Personen, die solche Systeme einsetzen, dafür ausreichend geschult sind. Beides ist dokumentierbar und mit überschaubarem Aufwand erfüllbar.

Dürfen wir Kundendaten in ChatGPT eingeben?

In der kostenlosen Variante ohne vertragliche Absicherung: nein. Mit einem Geschäftszugang, Auftragsverarbeitungsvertrag und ausgeschlossenem Training kann es zulässig sein — abhängig davon, um welche Daten es geht. Genau diese Unterscheidung gehört in die Nutzungsrichtlinie, weil sie im Alltag ständig relevant wird.

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Bei Inhalten, die veröffentlicht werden und synthetisch erzeugt oder wesentlich verändert wurden, ja. Rein interne Nutzung — Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen — löst diese Pflicht in der Regel nicht aus.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Nicht generell. Sie wird nötig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bedeutet — etwa bei umfangreicher Profilbildung. Für einen FAQ-Chatbot auf der Website ist sie üblicherweise nicht erforderlich. Wir prüfen das im Einzelfall und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Gilt das auch für Einzelunternehmen?

Ja. Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Einsatzzweck und Risiko. Wer einen Chatbot auf der Website hat, ist betroffen — unabhängig davon, ob eine oder hundert Personen im Betrieb arbeiten.

Nächster Schritt

Schickt uns ein paar Sätze zu eurem Vorhaben.

Wir lesen jede Anfrage selbst und melden uns persönlich zurück. Kein Vertriebsteam, kein Rückrufformular in die Leere.

Anfrage senden ↗ office@pipebot.at ODER +43 681 207 64 203