Ratgeber
Barrierefreiheitsgesetz: ist unsere Website betroffen?
Seit Juni 2025 gilt das BaFG. Nicht jede Website fällt darunter — aber wer betroffen ist, sollte es wissen, bevor sich jemand anders meldet.
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Was das Gesetz verlangt
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit 28. Juni 2025. Maßstab ist im Wesentlichen WCAG 2.1 Level AA — bedienbar mit Tastatur, wahrnehmbar mit Screenreader, ausreichende Kontraste, verständliche Fehlermeldungen.
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Wer betroffen ist
Angebote im Verbrauchergeschäft: Onlineshops, Online-Buchungen, E-Ticketing, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikationsdienste. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf oder Buchung steht nicht auf der Liste.
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Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Betriebe unter zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — nicht jedoch beim Vertrieb von Produkten. Wer einen Onlineshop betreibt, kann sich also nicht auf die Ausnahme berufen, auch wenn der Betrieb klein ist.
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Was bei Verstößen passiert
Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro sind vorgesehen. In der Anfangsphase wurde überwiegend beraten statt gestraft, und Verfahren wurden meist auf Beschwerde hin eröffnet. Das ist kein dauerhafter Zustand.
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Was zuerst zu prüfen ist
Vier Dinge zeigen schnell, wo man steht: Lässt sich die Seite vollständig mit der Tabulatortaste bedienen? Ist der Fokus dabei sichtbar? Haben alle Formularfelder verknüpfte Beschriftungen? Reichen die Kontraste? Wer bei allen vier Punkten passt, hat den Großteil bereits erfüllt.
Fragen
Häufige Fragen
Hilft ein Barrierefreiheits-Overlay?
Nein. Diese eingeblendeten Werkzeugleisten beheben die zugrunde liegenden Probleme im Markup nicht und werden von Betroffenenverbänden überwiegend abgelehnt. Sie können zusätzliche Hürden schaffen und ersetzen keine Konformität.
Was kostet die Umstellung?
Bei einer sauber gebauten Seite oft nur wenige Tausend Euro für Prüfung und gezielte Korrekturen. Bei einer Seite mit selbst gebauten Bedienelementen ohne Tastaturunterstützung kann eine Neuentwicklung günstiger sein als die Nachbesserung.
Brauchen wir eine Barrierefreiheitserklärung?
Für betroffene Angebote gehören Informationen zur Barrierefreiheit bereitgestellt. Eine Erklärung mit Prüfergebnis, bekannten Einschränkungen und Kontaktmöglichkeit ist der übliche Weg — und der beste Nachweis, wenn jemand nachfragt.
Nächster Schritt
Erste Einschätzung, ohne Verpflichtung.
Beschreibt kurz, worum es geht. Ihr bekommt eine ehrliche Antwort dazu, was realistisch ist und was es ungefähr kostet.