Ratgeber
Checkliste: Rechnungsverarbeitung automatisieren vorbereiten
Was ihr klären solltet, bevor ihr Angebote zum Thema Rechnungsverarbeitung automatisieren einholt. Je mehr davon vorher steht, desto belastbarer werden die Angebote.
01 — Checkliste
Vor dem ersten Angebot klären
- Was soll besser werden? In einem Satz, ohne Fachbegriffe.
- Woran merkt ihr es? Eine Zahl, die sich ändern soll.
- Wer entscheidet? Eine Person, nicht ein Gremium.
- Welches Budget steht zur Verfügung? Ein Rahmen genügt — er macht Angebote vergleichbar statt beliebig.
- Bis wann? Und woran hängt der Termin.
- Welche Systeme sind betroffen? Und wer hat dort Zugang.
- Was habt ihr schon? Inhalte, Daten, Vorarbeiten — das senkt den Preis.
02 — Mitwirkung
Was wir von euch brauchen
- Eine Ansprechperson, die entscheiden darf — nicht nur weiterleiten.
- Zugang zu den betroffenen Systemen, rechtzeitig und nicht am Tag des Livegangs.
- Echte Beispiele aus dem Alltag — je unsauberer, desto nützlicher für den Test.
- Zwei bis vier Stunden für Abstimmung, verteilt über die Projektlaufzeit.
- Eine Antwort auf die Frage, was Erfolg bedeutet. Ohne die lässt sich hinterher nichts beurteilen.
03 — Fragen
Fragen, die ihr stellen solltet
- Was passiert, wenn das Projekt teurer wird als geschätzt — wer trägt das?
- Wem gehören Daten, Zugänge und, falls entwickelt wird, der Quellcode?
- Was kostet der Betrieb im zweiten und dritten Jahr?
- Wie sieht die Dokumentation aus, die wir am Ende bekommen?
- Woran würden Sie messen, ob das Projekt erfolgreich war?
- Gibt es einen Fall, in dem Sie uns davon abraten würden?
04 — Fragen
Häufige Fragen
Was ist mit der E-Rechnungspflicht?
Strukturierte elektronische Rechnungen werden im europäischen Raum schrittweise verpflichtend, mit unterschiedlichen Fristen je Land. Eine Verarbeitung, die Formate wie ZUGFeRD und XRechnung von Anfang an versteht, erspart die spätere Umstellung.
Ist das revisionssicher?
Die Ablage erfüllt die Anforderungen an Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Auffindbarkeit. Originalbeleg, erkannte Daten, Korrekturen und Freigaben werden mit Zeitstempel protokolliert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in Österreich grundsätzlich sieben Jahre.
Was passiert bei einer nicht erkannten Rechnung?
Die landet in einer Prüfliste. Nichts wird geraten und nichts geht verloren. Mit der Zeit wird die Liste kürzer, weil wiederkehrende Lieferanten sicher erkannt werden.
Arbeitet unsere Steuerberatung damit?
In der Regel ja — die gängigen Kanzleisysteme nehmen strukturierte Daten entgegen. Wir klären das vorab direkt mit eurer Kanzlei, weil deren Vorgaben die Schnittstelle bestimmen.
99 — Weiter
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Nächster Schritt
Schickt uns ein paar Sätze zu eurem Vorhaben.
Wir lesen jede Anfrage selbst und melden uns persönlich zurück. Kein Vertriebsteam, kein Rückrufformular in die Leere.